Pressemitteilungen Fraktion
17. 04. 2011
Mit der FDP-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben. Wir orientieren uns am Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das auch viele Liberale mit erstritten haben. Sollte die EU ernst machen und Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie verklagen wollen, dann ist dem eben so, auch wenn ein solches Vorgehen absurd wäre, da die Richtlinie ohnehin überarbeitet werden soll. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt diese Überarbeitung, bietet sie doch die Möglichkeit, endlich die vielen Schwachstellen auszumerzen und den Datenschutz in den Mittelpunkt zu rücken. Die FDP-Bundestagsfraktion ist nicht bereit, unser hohes deutsches Datenschutzniveau zu senken, nur weil der EU dies ein Dorn im Auge ist. Mit dem Quick Freeze-Verfahren hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Vorschlag vorgelegt, der diesem Anspruch gerecht wird.
Die FDP wird mit der Union das Quick Freeze-Verfahren und die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zusammen verhandeln. Eine wie von Teilen der Union gewünschte Verschärfung der so genannten Anti-Terror-Gesetze lehnt die FDP-Bundestagsfraktion aber ab. Es muss vielmehr geprüft werden, ob alle Maßnahmen tatsächlich notwendig sind oder viele davon nicht auslaufen können, da sie die Sicherheit nicht erhöhen und keinerlei praktische Bedeutung haben und hatten.
AHRENDT: Deutschland senkt hohes Datenschutzniveau nicht
BERLIN. Zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erklärt der parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:Mit der FDP-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung geben. Wir orientieren uns am Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das auch viele Liberale mit erstritten haben. Sollte die EU ernst machen und Deutschland wegen der fehlenden Umsetzung der EU-Richtlinie verklagen wollen, dann ist dem eben so, auch wenn ein solches Vorgehen absurd wäre, da die Richtlinie ohnehin überarbeitet werden soll. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt diese Überarbeitung, bietet sie doch die Möglichkeit, endlich die vielen Schwachstellen auszumerzen und den Datenschutz in den Mittelpunkt zu rücken. Die FDP-Bundestagsfraktion ist nicht bereit, unser hohes deutsches Datenschutzniveau zu senken, nur weil der EU dies ein Dorn im Auge ist. Mit dem Quick Freeze-Verfahren hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Vorschlag vorgelegt, der diesem Anspruch gerecht wird.
Die FDP wird mit der Union das Quick Freeze-Verfahren und die Verlängerung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zusammen verhandeln. Eine wie von Teilen der Union gewünschte Verschärfung der so genannten Anti-Terror-Gesetze lehnt die FDP-Bundestagsfraktion aber ab. Es muss vielmehr geprüft werden, ob alle Maßnahmen tatsächlich notwendig sind oder viele davon nicht auslaufen können, da sie die Sicherheit nicht erhöhen und keinerlei praktische Bedeutung haben und hatten.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
369-Ahrendt-Datenschutz.pdf (2011-04-17, 130.75 KB)